sachkundenachweis (skn) / obligatorische kurse
Wir sind berechtigt, Kurse nach den Richtlinien des Bundesamtes für Veterinärwesens (Sachkkundenachweis/SKN-Kurse) sowie des kantonalen Veterinäramtes des Kantons Zürich (obligatorische Welpen-, Junghunde- und Erziehungskurse), zu erteilen.
Neues Hundegesetz Kanton Zürich/SKN
Neue Bestimmungen im Kanton Zürich (ab 2011)
Bevor erstmals ein Hund angeschafft wird muss ein theoretischer Sachkundenachweis (à 4 Lektionen) besucht werden (gilt für alle Hunderassen)
Kleine Hunde
Praktischer Sachkundenachweis (SKN) à 4 Lektionen innerhalb Jahresfrist nach Übernahme
Grosse und massige Hunde (ab 16 kg bzw. 45 cm Schulterhöhe)
geboren nach dem 31. Dezember 2010
Übernahme als Welpe
Welpenförderung à 4 Lektionen zwischen der 8.-16. Lebenswoche
Junghundekurs ä 10 Lektionen bis zum 18.Lebensmonat
Wenn die Welpenförderung oder der Junghundekurs nicht besucht worden ist: Erziehungskurs à 10 Lektionen
Wenn weder Welpenförderung noch Junghundekurs besucht worden sind: Erziehungskurs à 20 Lektionen.
Übernahme zwischen 16 Wochen und 18 Monaten
Junghundekurs à 10 Lektionen bis zum Alter von 18 Monaten
Bei ungenügender Welpenförderung durch Vorbesitzer: Erziehungskurs à 10 Lektionen.
Wenn der Junghundekurs nicht besucht worden ist: 20 Lektionen Erziehungskurs.
Übernahme zwischen 18 Monaten und 8 Jahren
Erziehungskurs à 10 Lektionen
Übernahme ab 8 Jahren
4 Lektionen (SKN-Kurs nach Vorlagen des Bundes)
