sachkundenachweis (skn) / obligatorische kurse

 

 

Wir sind berechtigt, Kurse nach den Richtlinien des Bundesamtes für Veterinärwesens (Sachkkundenachweis/SKN-Kurse) sowie des kantonalen Veterinäramtes des Kantons Zürich (obligatorische Welpen-, Junghunde- und Erziehungskurse), zu erteilen.

 

 

Neues Hundegesetz Kanton Zürich/SKN

 

 

Neue Bestimmungen im Kanton Zürich (ab 2011)

 

Bevor erstmals ein Hund angeschafft wird muss ein theoretischer Sachkundenachweis (à 4 Lektionen) besucht werden (gilt für alle Hunderassen)

 

Kleine Hunde

 

Praktischer Sachkundenachweis (SKN) à 4 Lektionen innerhalb Jahresfrist nach Übernahme

 

Grosse und massige Hunde (ab 16 kg bzw. 45 cm Schulterhöhe)

geboren nach dem 31. Dezember 2010

 

Übernahme als Welpe

 

Welpenförderung à 4 Lektionen zwischen der 8.-16. Lebenswoche

Junghundekurs ä 10 Lektionen bis zum 18.Lebensmonat

Wenn die Welpenförderung oder der Junghundekurs nicht besucht worden ist: Erziehungskurs à 10 Lektionen

Wenn weder Welpenförderung noch Junghundekurs besucht worden sind: Erziehungskurs à 20 Lektionen.

 

Übernahme zwischen 16 Wochen und 18 Monaten

 

Junghundekurs à 10 Lektionen bis zum Alter von 18 Monaten

Bei ungenügender Welpenförderung durch Vorbesitzer: Erziehungskurs à 10 Lektionen.

Wenn der Junghundekurs nicht besucht worden ist: 20 Lektionen Erziehungskurs.

 

Übernahme zwischen 18 Monaten und 8 Jahren

 

Erziehungskurs à 10 Lektionen

 

Übernahme ab 8 Jahren

 

4 Lektionen (SKN-Kurs nach Vorlagen des Bundes)